A -

Abgrenzungsrechnung
Abschlussübersicht
Abschreibungen
Abschreibungsplan
Abschreibungsmethode
Äquivalenzziffern
Aktivkonto
Anderskosten
Anlagevermögen
Anschaffungskosten
Aufwendungen
Ausgaben

B
-

Belege
Bestandskonten
Bestandsveränderungen
Betriebsabrechnungsbogen (BAB)
Betriebserfolg/Betriebsergebnis
Betriebsstoffe
Bewegungsbilanz
Bewertung
Bezugskosten
Bilanz
Bilanzgewinn/Bilanzverlust
Bilanzkennzahlen
Bilanzkonten (Eröffnungsbilanzkonto, Schlussbilanzkonto)
Break-even-Point
Bücher der Buchführung
Buchführung
Buchführungspflicht
Buchungssatz

C -


Controlling

D -

Deckungsbeitrag / Deckungsbeitragsrechnung
Divisionskalkulation
Doppelte Buchführung

E -

Eigenkapital
Einlagen / Privateinlagen
Einnahmen
Einzelkosten
Entnahmen / Privatentnahmen
Erfolgsermittlung durch Eigenkapitalvergleich
Erfolgskonten
Ergebnistabelle (s. auch Abgrenzungsrechnung)
Eröffnungsbilanzkonto
Erlöse / Erträge

F -

Factoring
Finanzbuchhaltung
Fixe Kosten
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Forderungen a.LL)
Fremdbauteile
Fremdkapital

G -

Gemeinkosten
Gesamtkostenverfahren
Geschäftsjahr
Gewinn
Gewinn- und Verlustrechnung / Gewinn- und Verlustkonto
Gewinnermittlung
Gewinnschwelle (Break-even-point)
Grundbuch
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (kurz: GoB)
Grundsätze ordnungsmäßiger DV-Buchhaltung (kurz: GoBD)

H -

Handelsbilanz
Hauptabschlussübersicht
Hauptbuch
Herstellkosten / Herstellungskosten
Hilfsstoffe

I -

Inventar
Inventur
Inventurverfahren
Inventurdifferenz
Istkosten

J -

Jahresabschluss
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

K -

Kalkulatorische Kosten
Kapitalstruktur
Kaufmann
Kontenklassen
Kontenplan
Kontenrahmen
Konto
Kosten
Kostenarten / Kostenartenrechnung
Kostenrechnerische Korrekturen
Kostenstellen / Kostenstellenrechnung
Kostenträger / Kostenträgerrechnung
Kostentreiber

L -

Leasing
Leistungen
Liquidität

M -

Maschinenstundensatzrechnung
Mehrwertsteuer
Mittelherkunft
Mittelverwendung

N -


Nachkalkulation
Nebenbücher
Normalkosten

O -

Offene-Posten-Buchhaltung
Ordnungsmäßigkeit der Buchführung

P -

Passivkonto
Plankosten / Plankostenrechnung
Preisuntergrenze
Privatkonto
Prozesskostenrechnung

R -

Rechnungsabgrenzung
Rentabilität
Rohstoffe
Rücklagen
Rückstellungen

S -

Schlussbilanzkonto
Schuldenkonten
Selbstkosten
Sollkosten
Sonstige Forderungen / Sonstige Verbindlichkeiten
Steuerbilanz

T -

Target Costing
Teilkostenrechnung

U -

Umlaufvermögen
Umsatzerlöse
Umsatzkostenverfahren
Umsatzsteuer

V -

Variable Kosten
Verbindlichkeiten
Verlust
Vermögenskonten
Vermögensstruktur
Vollkostenrechnung
Vorkalkulation
Vorprodukte
Vorratsvermögen
Vorsteuer
Vorsteuerüberhang

W -

Wirtschaftlichkeit

Z -

Zahllast / Umsatzsteuer-Zahllast
Zeitliche Abgrenzung
Zielkostenrechnung
Zusatzkosten
Zuschlagskalkulation
Zweikreissystem


Umlaufvermögen

Zum Umlaufvermögen gehören alle Vermögensgegenstände, die dazu bestimmt sind, im Fertigungsprozess kurzfristig „umgesetzt“ zu werden: Werkstoffe werden eingekauft und zu Fertigerzeugnissen verarbeitet. Aus deren Verkauf erwachsen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die beim Rechnungsausgleich zu Bankguthaben werden. Das Bankguthaben wird wiederum zum Kauf von Werkstoffen verwendet. Zum Umlaufvermögen gehören also folgende Posten: Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Vorprodukte/Fremdbauteile, Waren, unfertige Erzeugnisse, fertige Erzeugnisse, Forderungen a. LL, Kassenbestand, Bankguthaben.

Umsatzerlöse

Ein Industriebetrieb erzielt aus dem Verkauf seiner fertigen Erzeugnisse, Waren und Dienstleistungen Umsatzerlöse. Umsatzerlöse sind Erträge: Am Ende des Fertigungsprozesses konzentrieren sich im Wert der verkaufsfertigen Erzeugnisse alle betrieblichen Aufwendungen (= Kosten). Diese Aufwendungen ergeben zusammen mit dem einkalkulierten Gewinn beim Verkauf die Umsatzerlöse. Über die Kundenzahlungen fließen die den Umsatzerlösen entsprechenden Geldbeträge in das Vermögen und erhöhen das Eigenkapital.
Nach BilRUG werden die Umsatzerlöse neu definiert (vgl. § 277 HGB): „Als Umsatzerlöse sind die Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von Produkten sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen der Kapitalgesellschaft nach Abzug von Erlösschmälerungen und der Umsatzsteuer sowie sonstiger direkt mit dem Umsatz verbundener Steuern auszuweisen.“ Diese Beschreibung verzichtet auf die bisherige Begrenzung der Umsatzerlöse auf das typische Leistungsangebot sowie die gewöhnliche Geschäftstätigkeit und erweitert damit die Zuordnung von Erlösen zu den Umsatzerlösen auf die bisherigen sonstigen betrieblichen Erträge, vor allem auf die atypischen Dienstleistungen, wie z. B. auf Mieterträge.

Umsatzkostenverfahren

Die Gewinn- und Verlustrechnung kann zum Abschlussstichtag nach dem Gesamtkostenverfahren oder dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt werden (vgl. § 275 HGB). Beim Umsatzkostenverfahren wird das Bruttoergebnis aus den Umsatzerlösen der Periode minus den „Herstellkosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen“ errechnet. Die Bestandsveränderungen an fertigen und unfertigen Erzeugnissen bleiben also unberücksichtigt. Zusätzlich werden die sonstigen Aufwendungen und Erträge berücksichtigt.

Umsatzsteuer

s. Mehrwertsteuer
Die Umsatzsteuer, die auf jeder Stufe des Warenweges an das Finanzamt abgeführt wird, wird vom jeweiligen Nettoverkaufspreis berechnet. Sie geht nicht zu Lasten der Unternehmen, sondern wird allein vom Endverbraucher getragen. Auf jeder Stufe des Warenwegs vereinnahmt der Verkäufer die Umsatzsteuer von seinem Käufer und führt sie – nach Abzug der Umsatzsteuer, die er selbst als Käufer an seinen Verkäufer gezahlt hat (= Vorsteuer) – an das Finanzamt ab. Durch diese Verrechnung von Umsatzsteuer und Vorsteuer wird auf jeder Warenstufe immer nur der auf dieser Stufe geschaffene Mehrwert besteuert. Der Endverbraucher kann die an seinen Verkäufer gezahlte Umsatzsteuer nicht weiter abwälzen; er ist derjenige, der die Steuer auf den gesamten Warenwert alleine zu zahlen hat. Der allgemeine Steuersatz beträgt 19 %, der ermäßigte Steuersatz 7 % (z. B. für Lebensmittel, Bücher). Unternehmer haben auf ihren Rechnungen den Nettowarenwert und die darauf entfallende Umsatzsteuer getrennt auszuweisen. Eine Ausnahme bilden die sog. Kleinbetragsrechnungen bis zu 250,00 €. Sie müssen neben den in § 33 UStDO genannten Angaben das Bruttoentgelt (einschl. USt) und den Steuersatz enthalten
Je nach der Höhe der vorjährigen Umsatzsteuer haben Unternehmer eine monatliche, vierteljährliche oder jährliche Voranmeldung bei ihrem Finanzamt einzureichen sowie eine jährliche Umsatzsteuererklärung abzugeben.

Variable Kosten

Variable Kosten ändern sich mit dem Beschäftigungsgrad. Erhöht (verringert) sich z. B. die Produktionsmenge, so werden mehr (weniger) Rohstoffe eingesetzt; entsprechend höher (niedriger) sind die vom Verbrauch abhängigen Rohstoffkosten.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (= Verbindlichkeiten a. LL) basieren auf Verträgen. Sie dokumentieren die Verpflichtung des Schuldners, der eine Lieferung oder Leistung von seinem Gläubiger erhalten hat, die Gegenleistung zu erbringen. Gegebenenfalls kann der Schuldner außergerichtlich oder gerichtlich zur
Erfüllung seiner Verpflichtung veranlasst werden. In der Regel besteht die vom Schuldner zu erbringende Gegenleistung in der Überbringung oder Über-weisung
eines Geldbetrages.

Verlust

Ein Verlust gibt an, um wie viel Euro in einer Rechnungsperiode die eingesetzten Aufwendungen höher ausgefallen sind als die erzielten Erträge. Genauer ausgedrückt meint diese Beschreibung den Unternehmensverlust. Davon unterscheidet sich der Betriebsverlust (s. Betriebsergebnis), bei dem die in der Rechnungsperiode entstandenen Kosten höher sind als die Umsatzerlöse (Leistungen).
Der Unternehmensverlust kann auch durch Eigenkapitalvergleich berechnet werden (siehe auch Erfolgsermittlung durch Eigenkapitalvergleich).

Vermögenskonten

Vermögensstruktur

Mit Vermögensstruktur wird das Verhältnis von Anlagevermögen zu Umlaufvermögen in der Bilanz bezeichnet. In der Regel wird sie durch Prozentzahlen
ausgedrückt. Eine Vermögensstruktur von 45 % im Verhältnis zu 55 % z. B. besagt, dass das Unternehmen über 45 % Anlagevermögen und 55 % Umlaufvermögen
(jeweils gemessen am Gesamtvermögen) verfügt. Im Vergleich mit branchenüblichen Zahlen stellt der Unternehmer fest, ob die Vermögensstruktur seines Unternehmens
angemessen ist.

Vollkostenrechnung

Die Vollkostenrechnung geht von allen in einer Periode entstandenen Kosten aus und legt auf dieser Basis die Selbstkosten und den Verkaufspreis fest. Sie bietet damit eine gute Grundlage für die Kostenkontrolle. Da in diesem Kostenrechnungssystem die Kosten den Preis bestimmen, kann sie marktorientiert nur dann eingesetzt werden, wenn auf dem Markt die mithilfe der Zuschlagskalkulation errechneten Preise akzeptiert werden. Anpassungen an (veränderte) Marktsituationen sind nur begrenzt möglich. Ein weiterer Nachteil dieses Kostenrechnungssystems ist die umständliche und nicht verursachungsgerechte Verteilung der Gemeinkosten auf die Kostenträger über den Betriebsabrechnungsbogen (s. BAB).

Vorkalkulation

Preiskalkulationen werden in der Regel auf Normalkostenbasis im Vorlauf zur Produktion erstellt. Dem Kunden kann dadurch bereits bei seiner Anfrage ein verbindlicher Preis genannt werden. Diese Aufgabe übernimmt die sog. Vorkalkulation, auch Angebotskalkulation genannt (s. Nachkalkulation).

Vorprodukte

Fertigteile, die für sich nicht funktionsfähig sind und als Ganzes in das Endprodukt eingehen.

Vorratsvermögen

Das Vorratsvermögen ist Teil des Umlaufvermögens (). Zum Vorratsvermögen zählen folgende Vermögensposten:
  • Roh-, Hilfs- und BetriebsstoffeUnfertige Erzeugnisse,
  • unfertige LeistungenFertige Erzeugnisse und Waren
  • Geleistete Anzahlungen

Vorsteuer

Jeder Unternehmer ist im Rahmen seiner unternehmerischen Tätigkeit berechtigt, die beim Kauf einer Ware an seinen Verkäufer gezahlte Umsatzsteuer mit der beim Weiterverkauf der Ware (mit oder ohne Verarbeitung) an den nächsten Abnehmer vereinnahmten Umsatzsteuer zu verrechnen. Die an den Verkäufer gezahlte Umsatzsteuer heißt Vorsteuer. Den Differenzbetrag aus vereinnahmter Umsatzsteuer beim Verkauf und gezahlter Vorsteuer beim Kauf (= Umsatzsteuer-Zahllast/Vorsteuerüberhang) muss der Unternehmer an das Finanzamt abführen bzw. erhält er vom Finanzamt erstattet. Durch die Verrechnung von Vorsteuer und Umsatzsteuer versteuert er nur den auf seiner Unternehmensstufe erzielten Mehrwert.

Vorsteuerüberhang

Sofern in einer Abrechnungsperiode die beim Einkauf von Betriebsmitteln und Werkstoffen gezahlte Vorsteuer höher ist als die aus dem Verkauf fertiger Erzeugnisse und Waren stammende Umsatzsteuer, liegt ein Vorsteuerüberhang vor. Er begründet eine Forderung gegenüber dem Finanzamt und wird im Rahmen der
Umsatzsteuervoranmeldung erstattet.

Wirtschaftlichkeit

Die Wirtschaftlichkeit ist eine Kennzahl zur Beurteilung und Kontrolle der betrieblichen Umschlagsprozesse, also des Verhältnisses der Leistungen zu den Kosten: Die Wirtschaftlichkeit wird ermittelt, indem man bestimmte Posten der Bilanz (Materialbestände, Forderungen a. LL, Kapital) zum Materialaufwand bzw. zu den Umsatzerlösen in Beziehung setzt. Wichtige Wirtschaftlichkeitskennzahl ist der Quotient aus Leistungen dividiert durch Kosten.

Zahllast/ Umsatzsteuer-Zahllast

Jeder Unternehmer ist im Rahmen seiner unternehmerischen Tätigkeit berechtigt, die beim Kauf einer Ware an seinen Verkäufer gezahlte Vorsteuer mit der beim Weiterverkauf der Ware (mit oder ohne Verarbeitung) an den nächsten Abnehmer vereinnahmten Umsatzsteuer zu verrechnen. Der Differenzbetrag aus vereinnahmter Umsatzsteuer beim Verkauf und gezahlter Vorsteuer beim Kauf heißt Zahllast (= Umsatzsteuer-Zahllast), sofern die Umsatzsteuer in einer Periode höher ist als die Vorsteuer. Die Zahllast und muss vom Unternehmer an das Finanzamt abgeführt werden. Dies geschieht über die Umsatzsteuervoranmeldungen, ein Ausgleich zu viel oder zu wenig gezahlter Umsatzsteuer über die jährliche Umsatzsteuererklärung.

Zielkostenrechnung

Siehe „Target costing

Zusatzkosten

Zusatzkosten gehören zu den kalkulatorischen Kosten. Sie werden innerhalb der Kosten- und Leistungsrechnung für denjenigen Input in den Leistungsprozess berechnet, der Kostencharakter hat, ohne Aufwand in der Finanzbuchhaltung zu sein. Zu den Zusatzkosten gehören:
  • Kalkulatorischer Unternehmerlohn in Einzelunternehmen und Personengesellschaften
  • kalkulatorische Miete für betrieblich unentgeltlich genutzte Privaträume des Unternehmers
  • kalkulatorische Zinsen auf das Eigenkapital

Zuschlagskalkulation

Die Zuschlagskalkulation ist eine Vollkostenkalkulation. Sie stellt in Betrieben mit Serienfertigung das geeignete Kalkulationsverfahren dar, weil sie von den Einzelkosten des Kostenträgers (= Fertigungsmaterial und Fertigungslöhne) ausgeht und durch schrittweise Einrechnung der anteiligen Gemeinkosten über Gemeinkostenzuschlagssatze aus dem Betriebsabrechnungsbogen (BAB) zu den Selbstkosten führt. In stark mechanisierten Betrieben wird sie durch die Maschinenstundensatzrechnung ergänzt. Die Zuschlagskalkulation kommt als Vor- und Nachkalkulation vor.

Zweikreissystem

Der Industriekontenrahmen ist nach dem Zweikreissystem aufgebaut:
  • Den Rechnungskreis I (RK I) bilden die Kontenklassen 0 bis 8. In ihnen wird die Bestandsrechnung und die Erfolgsrechnung kontenmäßig in der Finanzbuchhaltung durchgeführt. Die Bestandsrechnung schließt mit dem Schlussbilanzkonto ab, die Erfolgsrechnung mit dem Gewinn- und Verlustkonto, auf dem das Gesamtergebnis der Unternehmung (= Jahresüberschuss) ausgewiesen wird.
  • Der Rechnungskreis II (RK II) umfasst die Kosten- und Leistungsrechnung, die entweder kontenmäßig in der Kontenklasse 9 oder – wie üblich – außerhalb der Finanzbuchhaltung in tabellarischer Form durchgeführt wird (s. Betriebsabrechnungsbogen, Kostenträgerblatt).
  • Die Verbindung zwischen den beiden Rechnungskreisen stellt die sog. Abgrenzungsrechnung her. Über sie läuft der Datenfluss aus den Kontenklassen 5 bis 7 des RK I in den RK II. Aufgabe der Abgrenzungsrechnung ist es, die nicht betrieblichen Aufwendungen und Erträge von der Kosten- und Leistungsrechnung fernzuhalten und nur die betrieblichen Aufwendungen und Erträge in die Kosten und Leistungsrechnung passieren zu lassen. Zum anderen gleicht die Abgrenzungsrechnung diejenigen Kosten aus, die in der Kostenrechnung originär entstehen (s. kalkulatorische Kosten).