A -

Abgrenzungsrechnung
Abschlussübersicht
Abschreibungen
Abschreibungsplan
Abschreibungsmethode
Äquivalenzziffern
Aktivkonto
Anderskosten
Anlagevermögen
Anschaffungskosten
Aufwendungen
Ausgaben

B
-

Belege
Bestandskonten
Bestandsveränderungen
Betriebsabrechnungsbogen (BAB)
Betriebserfolg/Betriebsergebnis
Betriebsstoffe
Bewegungsbilanz
Bewertung
Bezugskosten
Bilanz
Bilanzgewinn/Bilanzverlust
Bilanzkennzahlen
Bilanzkonten (Eröffnungsbilanzkonto, Schlussbilanzkonto)
Break-even-Point
Bücher der Buchführung
Buchführung
Buchführungspflicht
Buchungssatz

C -


Controlling

D -

Deckungsbeitrag / Deckungsbeitragsrechnung
Divisionskalkulation
Doppelte Buchführung

E -

Eigenkapital
Einlagen / Privateinlagen
Einnahmen
Einzelkosten
Entnahmen / Privatentnahmen
Erfolgsermittlung durch Eigenkapitalvergleich
Erfolgskonten
Ergebnistabelle (s. auch Abgrenzungsrechnung)
Eröffnungsbilanzkonto
Erlöse / Erträge

F -

Factoring
Finanzbuchhaltung
Fixe Kosten
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Forderungen a.LL)
Fremdbauteile
Fremdkapital

G -

Gemeinkosten
Gesamtkostenverfahren
Geschäftsjahr
Gewinn
Gewinn- und Verlustrechnung / Gewinn- und Verlustkonto
Gewinnermittlung
Gewinnschwelle (Break-even-point)
Grundbuch
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (kurz: GoB)
Grundsätze ordnungsmäßiger DV-Buchhaltung (kurz: GoBD)

H -

Handelsbilanz
Hauptabschlussübersicht
Hauptbuch
Herstellkosten / Herstellungskosten
Hilfsstoffe

I -

Inventar
Inventur
Inventurverfahren
Inventurdifferenz
Istkosten

J -

Jahresabschluss
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

K -

Kalkulatorische Kosten
Kapitalstruktur
Kaufmann
Kontenklassen
Kontenplan
Kontenrahmen
Konto
Kosten
Kostenarten / Kostenartenrechnung
Kostenrechnerische Korrekturen
Kostenstellen / Kostenstellenrechnung
Kostenträger / Kostenträgerrechnung
Kostentreiber

L -

Leasing
Leistungen
Liquidität

M -

Maschinenstundensatzrechnung
Mehrwertsteuer
Mittelherkunft
Mittelverwendung

N -


Nachkalkulation
Nebenbücher
Normalkosten

O -

Offene-Posten-Buchhaltung
Ordnungsmäßigkeit der Buchführung

P -

Passivkonto
Plankosten / Plankostenrechnung
Preisuntergrenze
Privatkonto
Prozesskostenrechnung

R -

Rechnungsabgrenzung
Rentabilität
Rohstoffe
Rücklagen
Rückstellungen

S -

Schlussbilanzkonto
Schuldenkonten
Selbstkosten
Sollkosten
Sonstige Forderungen / Sonstige Verbindlichkeiten
Steuerbilanz

T -

Target Costing
Teilkostenrechnung

U -

Umlaufvermögen
Umsatzerlöse
Umsatzkostenverfahren
Umsatzsteuer

V -

Variable Kosten
Verbindlichkeiten
Verlust
Vermögenskonten
Vermögensstruktur
Vollkostenrechnung
Vorkalkulation
Vorprodukte
Vorratsvermögen
Vorsteuer
Vorsteuerüberhang

W -

Wirtschaftlichkeit

Z -

Zahllast / Umsatzsteuer-Zahllast
Zeitliche Abgrenzung
Zielkostenrechnung
Zusatzkosten
Zuschlagskalkulation
Zweikreissystem


Nachkalkulation

Preiskalkulationen werden in der Regel auf Normalkostenbasis erstellt und auf dieser Basis die Umsätze realisiert. Erst aus den tatsächlich entstandenen Kosten ist ersichtlich, inwieweit die Normalkosten eingehalten werden konnten. Diese Kontrollrechnung übernimmt die Nachkalkulation auf Istkostenbasis.

Nebenbücher

Die Nebenbücher dienen der Erläuterung bestimmter Sachkonten im Hauptbuch:
  • Das Kontokorrentbuch erfasst den Geschäftsverkehr mit Kunden und Lieferanten.
  • Die Lagerbuchführung erfasst die Zu- und Abgänge an einzelnen Werkstoffen.In der Lohn-/Gehaltsbuchhaltung werden für jeden Arbeitnehmer Lohn-/ Gehaltskonten geführt.
  • Das Anlageverzeichnis gibt über jeden Anlagegegenstand Auskunft.

Normalkosten

Normalkosten sind die auf Basis der Istbeschäftigung mehrerer Perioden aus den Istkosten abgeleitete Durchschnittskosten für einen Kostenträger (Erzeugnis, Erzeugnisgruppe); s. hierzu Istkosten.

Offene-Posten-Buchhaltung

Offene Posten sind noch nicht beglichene Forderungen oder Verbindlichkeiten, z. B. unbezahlte Lieferanten- und Kundenrechnungen.
Die Offene-Posten-Buchhaltung gehört zu den Nebenbüchern (s. Kontokorrentbuch). In diesem Buch werden für jeden Kunden und jeden Lieferanten die jeweiligen Rechnungsbeträge, Rechnungsnummer und Zahlungen erfasst. Das jeweilige Personenkonto enthält immer nur die noch offenen (nicht bezahlten) Posten.
Nach der AO ist die Offene-Posten-Buchhaltung zulässig, sofern sie den GoB entspricht.

Ordnungsmäßigkeit der Buchführung

Die Buchführung gilt als ordnungsgemäß, wenn sie so beschaffen ist, dass sie einem sachverständigen Dritten (Steuerberater, Betriebsprüfer des Finanzamtes) in angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsfälle und die Lage des Unternehmens vermittelt. Die Buchführung muss deshalb allgemein anerkannten und sachgerechten Normen entsprechen, den sog. „Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung“ (siehe unter GoB/GOBD).

Passivkonto

Die Bestandskonten werden in Aktivkonten und Passivkonten unterteilt. Passivkonten sind sowohl die Schuldenkonten als auch das Konto Eigenkapital. Ihre Endbestände (= Inventurbestände) erscheinen als Passivposten auf der rechten Seite der Bilanz. Passivkonten werden so geführt, dass die Anfangsbestände und Zugänge auf der Habenseite, die Abgänge und die Salden auf der Sollseite gebucht werden.

Plankosten /Plankostenrechnung

Plankosten sind vorgegebene Kosten, die aufgrund von Planbeschäftigung, Planmengen und Planpreisen ermittelt werden.
In der flexiblen, zukunftsorientierten Plankostenrechnung werden die Kostenbeträge aller Gemeinkostenarten durch eine Kostenauflösung in fixe und variable (proportionale!) Plangemeinkosten zerlegt. Dadurch ist es möglich, jeder Kostenstelle zusätzlich zu den Planeinzelkosten auch die nach Kostenarten unterteilten Plangemeinkosten vorzugeben. Durch den Vergleich von Plankosten und Istkosten ist die Kostenkontrolle in Form von Verbrauchs-, Beschäftigungs- und/oder Preisabweichungen möglich.

Preisuntergrenze

Die Preisuntergrenze gibt den Verkaufspreis an, den das Unternehmen für ein Erzeugnis (Kostenträger) fordern muss, um kurzfristig oder langfristig die Kosten zu decken. Die langfristige Preisuntergrenze legt den Preis fest, der zu Erlösen führt, die die Gesamtkosten gerade decken. Die kurzfristige Preisuntergrenze legt die Preise fest, die genau die variablen Kosten der Kostenträger deckt. In Höhe der gesamten fixen Kosten ergibt sich dann ein Betriebsverlust.

Privatkonto

Die Eigentümer von Einzelunternehmen und Personengesellschaften entnehmen für ihre Lebenshaltung „Gegenstände und sonstige Leistungen“ für sich – also „privat“ – unentgeltlich aus dem Betrieb (s. Entnahmen/Privatentnahmen) oder legen bares Geld und sonstige Gegenstände aus ihrem Privatvermögen zur Eigenkapitalstärkung in das Unternehmen ein (s. Einlagen/Privateinlagen). Diese Vorgänge werden in der Finanzbuchhaltung auf den Privatkonten gebucht. Die Privatkonten werden als Unterkonten des Eigenkapitalkontos geführt. Privatentnahmen vermindern also das Eigenkapital, Privateinlagen erhöhen es.

Prozesskostenrechnung

Die Prozesskostenrechnung basiert auf der Überlegung, dass die Gemeinkosten durch auftragsbezogene Tätigkeiten verursacht werden. Sie geht also – anders als die Vollkostenrechnung – nicht von Kosten, sondern von geleisteter Arbeit (= Prozessen) aus. Folgende Struktur ergibt sich:
  • Aufgliederung des gesamten Arbeitsprozesses (= Gesamtprozess) in Teilprozesse, die als Verursacher von Gemeinkosten identifiziert werden können und die für auftragsbezogene Kalkulationen bedeutsam sind (evtl. Verdichtung der Teilprozesse zu Hauptprozessen)
  • Ermittlung der Gemeinkosten für jeden Teilprozess
  • Festlegung von Kostentreibern (= Maßgrößen) für jeden Teilprozess
  • Errechnung von Prozesskostensätzen aus Prozesskosten und Kostentreibern
  • Auftragsbezogene Kalkulationen auf der Grundlage von Prozesskostensätzen.

Rechnungsabgrenzung

Nach § 250 HGB dürfen als Rechnungsabgrenzungsposten in der Bilanz nur ausgewiesen werden:
  • Auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen (= Aktive Rechnungsabgrenzung; ARA)
  • Auf der Passivseite Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen (= Passive Rechnungsabgrenzung; PRA).
Die zeitliche Abgrenzung der Aufwendungen und Erträge bezweckt eine periodengerechte Ermittlung des Jahreserfolgs (siehe sonstige Forderungen/ sonstige Verbindlichkeiten).

Rentabilität

Die Rentabilität ist eine Kennzahl zur Beurteilung der Ertragskraft eines Unternehmens sowie zur Beurteilung, ob sich der Kapitaleinsatz für den Unternehmensinhaber/Investor gelohnt hat. Sie wird als Prozentsatz aus dem Verhältnis des Gewinns zum Eigenkapital, zum Gesamtkapital oder zum Umsatz berechnet. Man unterscheidet deshalb:
  • Rentabilität des Eigenkapitals (Unternehmerrentabilität)
  • Rentabilität des Gesamtkapitals (Unternehmensrentabilität)
  • Umsatzrentabilität (Umsatzverdienstrate).

Rohstoffe

Aus Sicht der Betriebswirtschaftslehre gehören die Rohstoffe – wie auch die Hilfsstoffe und Betriebsstoffe – zu den Werkstoffen. Rohstoffe bilden den wesentlichen Bestandteil der fertigen Erzeugnisse (z.B. Stahlblech im Behälterbau, Holz und Spanplatten im Möbelbau, Natur- und Kunstfasern in der Bekleidungsindustrie).
Aus der Sicht der Produktionstheorie sind Rohstoffe unbearbeitete Grundstoffe, die durch die Urproduktion gewonnen werden (z. B. Erz, Weizen, Baumwolle).

Rücklagen

Rücklagen sind getrennt ausgewiesenes Eigenkapital. Rücklagen gibt es wegen des konstanten „Gezeichneten Kapitals“ nur bei Kapitalgesellschaften. Nach § 272 [2, 3] HGB unterscheidet man Kapital- und Gewinnrücklagen:
Kapitalrücklagen entstehen durch ein Aufgeld (Agio), das z. B. bei der Ausgabe von Anteilen (Stammanteile, Aktien) über den Nennwert erzielt wird, oder durch Zuzahlungen von Gesellschaftern für die Gewährung einer Vorzugsdividende.
Gewinnrücklagen werden aus dem versteuerten Jahresgewinn durch Einbehaltung (Nichtausschüttung) von Gewinnen gebildet (§ 272 [3] HGB). Man unterscheidet gesetzliche, satzungsmäßige und andere (freie) Gewinnrücklagen.
Kapital- und Gewinnrücklagen werden in der Bilanz offen als gesonderte Eigenkapitalposten ausgewiesen. Man spricht von „offenen“ Rücklagen.
Stille Rücklagen (stille Reserven) sind im Gegensatz zu den offenen Rücklagen aus der Bilanz nicht zu ersehen. Sie entstehen in der Regel durch Unterbewertung der Vermögenswerte (z. B. durch überhöhte Abschreibungen) oder durch Überbewertung der Schulden (z. B. Rückstellungen).

Rückstellungen

Zum Abschlussstichtag sind auch solche Aufwendungen zu erfassen, die zwar ihrem Grunde nach, nicht aber ihrer Höhe und/oder Fälligkeit nach bekannt sind, die jedoch wirtschaftlich dem Abschlussjahr zugerechnet werden müssen. Diese Aufwendungen sind als Rückstellungen in Höhe des erwarteten Erfüllungsbetrages zu passivieren, also auf der Passivseite der Bilanz auszuweisen (§ 253 [1] HGB). Nach § 249 [1] HGB müssen Rückstellungen gebildet werden für
  • ungewisse Verbindlichkeiten
  • drohende Verluste aus schwebenden Geschäften
  • unterlassene Instandhaltungsaufwendungen, die im folgenden Geschäftsjahr innerhalb von drei Monaten nachgeholt werden,
  • Abraumbeseitigung, die im folgenden Geschäftsjahr nachgeholt wird,
  • Gewährleistungen ohne rechtliche Verpflichtungen.
Für andere als die o. g. Zwecke dürfen Rückstellungen nicht gebildet werden.

Schlussbilanzkonto

Das Schlussbilanzkonto ist das Abschlusskonto in der Finanzbuchhaltung (= Buchführung) für alle Bestandskonten. Nachdem die Salden der Bestandskonten auf die Inventurbestände abgestimmt sind (s. Abschlussübersicht), werden die Bestandskonten durch folgende Buchungssätze auf das Schlussbilanzkonto abgeschlossen:
Vermögenskonten: Schlussbilanzkonto an Vermögenskonten
Fremdkapitalkonten: Schuldenkonten an Schlussbilanzkonto
Eigenkapitalkonto: Eigenkapital an Schlussbilanzkonto

Schuldenkonten

Selbstkosten

In der Kostenträgerzeitrechnung und der Kostenträgerstückrechnung bilden die Selbstkosten die Summe aller durch die/den Kostenträger verursachten Kosten, das sind neben den Herstellkosten auch die Verwaltungs- und Vertriebskosten.

Sollkosten

Sollkosten sind ein Begriff aus der flexiblen Plankostenrechnung. Sie enthalten die variablen Plangemeinkosten im Verhältnis des tatsächlichen Beschäftigungsgrades
zum geplanten Beschäftigungsgrad und die fixen Kosten in voller Höhe. Damit eignen sie sich für den Soll-Ist-Kostenvergleich zur Ausweisung von erbrauchsabweichungen. Die Sollkosten sind gleich den Plankosten, wenn die Istbeschäftigung der Planbeschäftigung entspricht.

Sonstige Forderungen /Sonstige Verbindlichkeiten

Sonstige Forderungen und Sonstige Verbindlichkeiten gehören zur zeitlichen Abgrenzung der Aufwendungen und Erträge am Abschlussstichtag. Sie sind nach § 252 [1] Nr. 5 HGB unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Ausgabe oder Einnahme in dem Geschäftsjahr zu buchen, zu dem sie wirtschaftlich gehören:
Wenn Aufwendungen und Erträge des alten Geschäftsjahres erst im neuen Jahr zu Ausgaben bzw. Einnahmen führen, müssen sie zum Jahresschluss erfasst werden als
  • Sonstige Verbindlichkeiten bzw.
  • Sonstige Forderungen.
Diese Posten bezeichnet man als „antizipative Posten“ (siehe  Rechnungsabgrenzung).

Steuerbilanz

Die nach den steuerrechtlichen Vorschriften aufgestellte Bilanz heißt „Steuerbilanz“ (s. EStG, AO). Die in der Handelsbilanz ausgewiesenen Wertansätze für die Vermögensteile und Schulden sind grundsätzlich auch verbindlich für die dem Finanzamt einzureichende „Steuerbilanz“, sofern die steuerlichen Vorschriften keine andere Bewertung zwingend vorschreiben oder ein Wahlrecht gewähren. Dieser „Grundsatz der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz“ ergibt sich aus § 5 [1] Einkommensteuergesetz. Danach haben buchführungs- und bilanzierungspflichtige Gewerbetreibende „[…] für den Schluss des Wirtschaftsjahres das
Betriebsvermögen anzusetzen […], das nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung auszuweisen ist […]“.
Die steuerrechtliche Bewertung richtet sich nach §§ 5–7 EStG. Sie soll die Ermittlung des Gewinns nach einheitlichen Grundsätzen sicherstellen und damit eine „gerechte“ Besteuerung ermöglichen. So weisen z. B. die amtlichen AfA-Tabellen einheitlich die Nutzungsdauer der verschiedenen Anlagegüter aus.

Target costing

Target costing (= Zielkostenrechnung) ist ein Kostenmanagementsystem, das die Vorgehensweise der traditionellen Kostenrechnungssysteme umkehrt: Vor
Beginn der Produktentwicklung werden dieKundenwünsche und die Akzeptanz des Preises durch die Kunden (Zielpreis) für das potenzielle Produkt erfasst. Diese Informationen bilden den Ausgangspunkt für die Kostenplanung des neuen Produktes. Die vom Markt erlaubten Kosten (allowable costs) sind die Referenzgröße für die Vorgabe von Zielkosten (target costs), die durch den Vergleich mit den geschätzten Produktstandardkosten (drifting costs) festgelegt werden.

Teilkostenrechnung

In der Teilkostenrechnung werden nur die Einzelkosten und die variablen Gemeinkosten den Kostenträgern direkt zugerechnet. Subtrahiert man diese Kosten von den Umsatzerlösen des jeweiligen Kostenträgers, so erhält man den Deckungsbeitrag (s Deckungsbeitragsrechnung)