A -

Abgrenzungsrechnung
Abschlussübersicht
Abschreibungen
Abschreibungsplan
Abschreibungsmethode
Äquivalenzziffern
Aktivkonto
Anderskosten
Anlagevermögen
Anschaffungskosten
Aufwendungen
Ausgaben

B
-

Belege
Bestandskonten
Bestandsveränderungen
Betriebsabrechnungsbogen (BAB)
Betriebserfolg/Betriebsergebnis
Betriebsstoffe
Bewegungsbilanz
Bewertung
Bezugskosten
Bilanz
Bilanzgewinn/Bilanzverlust
Bilanzkennzahlen
Bilanzkonten (Eröffnungsbilanzkonto, Schlussbilanzkonto)
Break-even-Point
Bücher der Buchführung
Buchführung
Buchführungspflicht
Buchungssatz

C -


Controlling

D -

Deckungsbeitrag / Deckungsbeitragsrechnung
Divisionskalkulation
Doppelte Buchführung

E -

Eigenkapital
Einlagen / Privateinlagen
Einnahmen
Einzelkosten
Entnahmen / Privatentnahmen
Erfolgsermittlung durch Eigenkapitalvergleich
Erfolgskonten
Ergebnistabelle (s. auch Abgrenzungsrechnung)
Eröffnungsbilanzkonto
Erlöse / Erträge

F -

Factoring
Finanzbuchhaltung
Fixe Kosten
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Forderungen a.LL)
Fremdbauteile
Fremdkapital

G -

Gemeinkosten
Gesamtkostenverfahren
Geschäftsjahr
Gewinn
Gewinn- und Verlustrechnung / Gewinn- und Verlustkonto
Gewinnermittlung
Gewinnschwelle (Break-even-point)
Grundbuch
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (kurz: GoB)
Grundsätze ordnungsmäßiger DV-Buchhaltung (kurz: GoBD)

H -

Handelsbilanz
Hauptabschlussübersicht
Hauptbuch
Herstellkosten / Herstellungskosten
Hilfsstoffe

I -

Inventar
Inventur
Inventurverfahren
Inventurdifferenz
Istkosten

J -

Jahresabschluss
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

K -

Kalkulatorische Kosten
Kapitalstruktur
Kaufmann
Kontenklassen
Kontenplan
Kontenrahmen
Konto
Kosten
Kostenarten / Kostenartenrechnung
Kostenrechnerische Korrekturen
Kostenstellen / Kostenstellenrechnung
Kostenträger / Kostenträgerrechnung
Kostentreiber

L -

Leasing
Leistungen
Liquidität

M -

Maschinenstundensatzrechnung
Mehrwertsteuer
Mittelherkunft
Mittelverwendung

N -


Nachkalkulation
Nebenbücher
Normalkosten

O -

Offene-Posten-Buchhaltung
Ordnungsmäßigkeit der Buchführung

P -

Passivkonto
Plankosten / Plankostenrechnung
Preisuntergrenze
Privatkonto
Prozesskostenrechnung

R -

Rechnungsabgrenzung
Rentabilität
Rohstoffe
Rücklagen
Rückstellungen

S -

Schlussbilanzkonto
Schuldenkonten
Selbstkosten
Sollkosten
Sonstige Forderungen / Sonstige Verbindlichkeiten
Steuerbilanz

T -

Target Costing
Teilkostenrechnung

U -

Umlaufvermögen
Umsatzerlöse
Umsatzkostenverfahren
Umsatzsteuer

V -

Variable Kosten
Verbindlichkeiten
Verlust
Vermögenskonten
Vermögensstruktur
Vollkostenrechnung
Vorkalkulation
Vorprodukte
Vorratsvermögen
Vorsteuer
Vorsteuerüberhang

W -

Wirtschaftlichkeit

Z -

Zahllast / Umsatzsteuer-Zahllast
Zeitliche Abgrenzung
Zielkostenrechnung
Zusatzkosten
Zuschlagskalkulation
Zweikreissystem


Controlling

Mit „Controlling“ ist im Wesentlichen das gemeint, was der englische Wortstamm „to control“ in der Übersetzung mit „steuern“ oder „regeln“ meint. Es geht um Kontrollen im Sinne von Überprüfung des Istzustandes mit einem zuvor festgelegten Planzustand. Der Controller liefert im Hinblick auf langfristige Unternehmensziele (z.B. Gewinnmaximierung) der Geschäftsführung das gesamte Instrumentarium an abgestimmten Plänen, Budgets, Abweichungsanalysen und -interpretationen sowie Vorschläge zur Korrektur, damit die Geschäftsführung in die Lage versetzt ist, die zuvor festgelegten Ziele ohne größere Störungen anzusteuern.

Deckungsbeitrag / Deckungsbeitragsrechnung

Die Deckungsbeitragsrechnung als Teilkostenrechnung ermöglicht marktorientierte Entscheidungen; sie berücksichtigt vorrangig die entscheidungsrelevanten Kosten. Das sind diejenigen Kosten, die bei Beschäftigungsschwankungen Änderungen unterworfen sind (= variable Kosten). Einzelkosten (z. B. Akkordlöhne, Materialeinsätze) gelten grundsätzlich als variable Kosten. Gemeinkosten enthalten neben variablen auch sog. fixe Kostenanteile. Gemeinkosten müssen deshalb aufgeteilt werden, um die variablen und fixen Anteile zu bestimmen. Den einzelnen Kostenträgern (= Erzeugnissen bzw. Erzeugnisgruppen) werden zunächst nur die auf sie entfallenden variablen Kosten (= Einzelkosten) zugewiesen. Die den Kostenträgern nicht genau zurechenbaren Gemeinkosten (= Fixkosten) erfasst man gesondert in einem Block, weil sie unabhängig von einer kurzfristigen Unternehmensentscheidung anfallen (z. B. Monatsgehälter für angestelltes Personal). Die fixen Kosten sind in der Regel unvermeidbar. Sie fallen also auch dann an, wenn die Beschäftigung Schwankungen unterworfen ist oder der Betrieb gar nicht mehr produziert. Der Betriebserfolg wird somit entscheidend von den variablen Kosten beeinflusst, da sie auf die Kostenhöhe i. d. R. proportional zur Beschäftigung einwirken.

Subtrahiert man von den Umsatzerlösen eines Kostenträgers dessen variable Kosten, so erhält man den Bruttoerfolg des Kostenträgers. Dieser Bruttoerfolg heißt Deckungsbeitrag; er zeigt an, mit welchem Betrag der Kostenträger an der Deckung der fixen Kosten beteiligt ist:

   Umsatzerlöse des Kostenträgers
– variable Kosten des Kostenträgers
= Deckungsbeitrag (DB) des Kostenträgers zur Deckung der fixen Kosten.

Betrachtet man die Gesamtheit der Kostenträger, so ergibt sich folgende Rechnung:

   Umsatzerlöse insgesamt
– variable Kosten insgesamt
= Deckungsbeitrag insgesamt
–  fixe Kosten
= Betriebserfolg

Divisionskalkulation

Die Divisionskalkulation findet als einfache oder mehrstufige Divisionskalkulation in Unternehmen Anwendung, die ein einheitliches Produkt herstellen (Massenfertigung). In diesen Unternehmen gibt es kein verzweigtes Produktionsprogramm mit unterschiedlicher Belastung der Kostenstellen durch die Kostenträger.
Somit entfällt bei Anwendung der Divisionskalkulation die Aufteilung der Kosten in Einzel- und Gemeinkosten und die umständliche Aufschlüsselung der Gemeinkosten auf die Kostenstellen.

In der Divisionskalkulation werden die Selbstkosten vereinfacht wie folgt berechnet:
Selbstkosten des Kostenträgers

= Gesamtkosten der Periode
   Produktionsmenge der Periode

Doppelte Buchführung

Mit „doppelter Buchführung“ ist die Buchführungsform gekennzeichnet, in der der Unternehmenserfolg auf zweifache (= doppelte) Weise ermittelt werden kann:

Eigenkapital

Das Eigenkapital ist eine Rechengröße, die den Unterschied zwischen dem Betriebsvermögen (Anlagevermögen + Umlaufvermögen) und den Schulden (= Fremdkapital) angibt:

Eigenkapital = Vermögen – Fremdkapital

Das Vermögen sagt also aus, wie viel Euro das Unternehmen investiert hat, um produktionsfähig zu sein; das Fremdkapital gibt an, wie viel Euro davon aus fremden Quellen geflossen sind; das Eigenkapital sagt aus, wie viel Euro der Unternehmer/die Eigentümer aus eigenen Quellen eingesetzt haben.

Das Eigenkapital wird als besonderer Posten in der Bilanz ausgewiesen; es steht dem Unternehmen zinslos für unbegrenzte Zeit zur Verfügung.

Einlagen / Privateinlagen

Von Einlagen spricht man, wenn ein Einzelunternehmer/Personengesellschafter Geld oder Sachwerte aus seinem Privatvermögen in das Unternehmen einbringt. Er verfolgt damit in der Regel die Absicht, die Eigenkapitalbasis zu stärken. Privateinlagen erhöhen also das Eigenkapital. Werden Sachgüter eingebracht, ist u. U. deren Wertansatz problematisch; in diesem Fall muss der Unternehmer/Gesellschafter darlegen, in welchem Maße diese Güter betrieblich oder privat genutzt werden (s. Privatkonto).

Einnahmen

Einnahmen bezeichnen die Vermehrung des Geldvermögens. Das Geldvermögen setzt sich zusammen aus:

   Zahlungsmittel
+ Forderungen
-  Verbindlichkeiten
= Geldvermögen

Alle Geschäftsfälle, die das Geldvermögen erhöhen, führen zu Einnahmen. So gehören z. B. Bar- und Zielverkäufe von Erzeugnissen zu einnahmewirksamen Vorgängen. Eine Kreditaufnahme bei einer Bank dagegen führt zwar zu einer Erhöhung des Zahlungsmittelbestandes, gleichzeitig erhöhen sich aber auch die Verbindlichkeiten; das Geldvermögen bleibt also gleich.

Einzelkosten

Einzelkosten werden von Kostenträgern direkt verursacht und lassen sich folglich auch den Kostenträgern unmittelbar zurechnen. Zu den Einzelkosten gehören z. B. Rohstoffverbrauch, zeitunabhängige Fertigungslöhne, Verpackungs- und Frachtkosten. Eine besondere Form der Einzelkosten sind die sog. Sondereinzelkosten (des Vertriebs/der Fertigung), die nur bei speziellen Fertigungs-/ Vertriebsanlässen anfallen (Modellkosten, Spezialwerkzeuge, Lizenzgebühren, Spezialverpackung,
Vertriebsprovisionen).

Entnahmen / Privatentnahmen

Zu seinem Lebensunterhalt entnimmt der Einzelunternehmer/ Personengesellschafter seinem Unternehmen Geld und Sachwerte. Oftmals erfolgen Überweisungen für private Zwecke über das betriebliche Bankkonto. Solche Privatentnahmen erfolgen im Vorgriff auf dem zu erwartenden Jahresgewinn; sie mindern das Eigenkapital. Der Einzelunternehmer/Personengesellschafter kann neben Geld und Sachwerten auch „Leistungen“ entnehmen, wenn er z. B. von Arbeitnehmern des Unternehmens Reparaturarbeiten an seinem Privathaus ausführen lässt. Privatentnahmen als „unentgeltliche Entnahme von Gegenständen und sonstigen Leistungen“ sind umsatzsteuerpflichtig. (s. Privatkonto)

Erfolgsermittlung durch Eigenkapitalvergleich

Bei Einzelunternehmen/Personengesellschaften lässt sich der Jahreserfolg nach folgender Rechnung durch Vergleich der Eigenkapitale am Ende und am Anfang des Geschäftsjahres ermitteln:

   Eigenkapital zum 31. Dezember des laufenden Jahres
– Eigenkapital zum 1. Januar des laufenden Jahres
+ Privatentnahmen während des Jahres
Privateinlagen während des Jahres
= Gewinn/Verlust zum 31. Dezember des laufenden Jahres

Erfolgskonten

Unter dem Begriff „Erfolgskonten“ werden alle Aufwands- und Ertragskonten zusammengefasst, die in der Buchhaltung eines Unternehmens geführt werden. Auf den Aufwandskonten werden alle Aufwendungen eines Geschäftsjahres erfasst, auf den Ertragskonten alle Erträge. Die Erfolgskonten werden über das Gewinn- und Verlustkonto abgeschlossen, sodass sich auf diesem Konto der Jahresüberschuss oder der Jahresfehlbetrag ausweisen lässt.

Ergebnistabelle (s. auch Abgrenzungsrechnung)

Die Ergebnistabelle ist das Formular zur Durchführung der Abgrenzungsrechnung. Sie dient dazu, die neutralen Aufwendungen und Erträge von den Kosten und Leistungen fernzuhalten. Damit erfüllt sie ein wesentliches Ziel der Abgrenzungsrechnung, nämlich die Kosten und die Leistungen einer Abrechnungsperiode in der Betriebsergebnisrechnung nach Kosten- und Leistungsarten gegliedert zu erfassen sowie das Betriebsergebnis auszuweisen.

Die Ergebnistabelle spiegelt das Zweikreissystem des Kontenrahmens wider: In ihrem linken Teil mit der Überschrift „Finanzbuchhaltung (= Rechnungskreis I)“ nimmt sie alle Aufwands- und Ertragskonten mit ihren jeweiligen Salden aus den Kontenklassen 5, 6 und 7 der Finanzbuchhaltung auf. Damit wird in diesem Teil der Inhalt des GuV-Kontos aus dem Rechnungskreis I wiedergegeben und das Gesamtergebnis der Unternehmung ausgewiesen. Der rechte Teil der Tabelle ist der Kosten- und Leistungsrechnung (= Rechnungskreis II) vorbehalten. Er wird unterteilt in die Abgrenzungsrechnung und die Betriebsergebnisrechnung. Die Abgrenzungsrechnung übernimmt aus dem linken Teil der Tabelle, dem RK I, die neutralen Aufwendungen und Erträge. Sie schließt mit dem Neutralen Ergebnis (Neutraler Gewinn oder Neutraler Verlust) ab. Die Betriebsergebnisrechnung übernimmt aus dem linken Teil der Tabelle die Kosten und Leistungen und ermittelt daraus unter Einbezug der kalkulatorischen Kosten das Betriebsergebnis.

Durch dieses Verfahren lassen sich in einer Tabelle das Gesamtergebnis der FB sowie das Neutrale Ergebnis und das Betriebsergebnis der KLR übersichtlich darstellen. Ebenso ist es möglich, die Ergebnisse der beiden Rechnungskreise auf ihre Richtigkeit hin abzustimmen.

Eröffnungsbilanzkonto

Bei der Konteneröffnung am Anfang eines Geschäftsjahres werden die Anfangsbestände der Bestandskonten nach dem Prinzip der Doppik auf dem Eröffnungsbilanzkonto gegengebucht.

Die Buchungen für die Eröffnung der Vermögenskonten lauten:
Vermögenskonten an Eröffnungsbilanzkonto.

Die Buchungen für die Eröffnung der Schuldenkonten/des Eigenkapitalkontos lauten:
Eröffnungsbilanzkonto an Schuldenkonten/Eigenkapitalkonto.

Das Eröffnungsbilanzkonto stellt somit die Verbindung zwischen der Bilanz und dem Hauptbuch der Buchführung her.

Erlöse / Erträge

Die eigentliche Aufgabe des Industrieunternehmens besteht darin, Betriebsmittel, Energie, Werkstoffe und Arbeitskräfte einzusetzen, um Erzeugnisse herzustellen und diese mit Gewinn zu verkaufen. Die sich aus diesen Betriebsprozessen ergebenden Nutzenzunahmen (Wertezuflüsse) heißen Erlöse; sie erhöhen das Vermögen und damit das Eigenkapital.

Erträge bezeichnen die gesamte wirtschaftliche Nutzenzunahme einer Abrechnungsperiode, die sich in der Erhöhung des Vermögens und damit des Eigenkapitals ausdrückt. Sie umfassen neben den Erlösen (= betriebliche Erträge) auch die sog. neutralen Erträge.

Factoring

Unter Factoring versteht man den laufenden Ankauf von Forderungen aus Lieferun-gen und Leistungen von Factorkunden (= Verkäufer) durch ein Factoringunternehmen (= Factor, Käufer) auf der Grundlage eines Vertrages. In dieser Kurzbeschreibung sind drei rechtliche Tatbestände enthalten, die das Factoring begründen:

  • Der Ankauf von Forderungen findet „laufend“ statt.
  • Forderungen dürfen noch nicht fällig sein (Finanzierungsfunktion).
  • Dem Geschäft muss ein Rahmenvertrag zugrunde liegen.

Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung – auch Buchführung genannt – ist ein Ordnungssystem, das geeignet sein muss, die vielfältig im Unternehmen anfallenden Vorgänge und Prozesse systematisch, übersichtlich und nachvollziehbar aufzuschreiben. Sie erfasst Höhe und Veränderung der Vermögens- und Kapitalposten des Unternehmens sowie alle Arten von Aufwendungen und Erträgen jeweils für eine bestimmte Rechnungsperiode, in der Regel für ein Geschäftsjahr. Sie ist also eine Zeitrechnung und dient in erster Linie der Dokumentation aller Geschäftsfälle, die zu einer Veränderung des Vermögens, des Fremdkapitals und des Eigenkapitals führen. Die anfallenden Vorgänge müssen durch Belege nachgewiesen werden. Im gesetzlich vorgeschriebenen Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) hat die Finanzbuchhaltung über Höhe und Zusammensetzung des Vermögens, des Kapitales und des Erfolges Rechenschaft abzulegen.

Fixe Kosten

Alle Kosten, die von Abrechnungsperiode zu Abrechnungsperiode
  • bei gegebener Kapazität
  • unabhängig von der Produktionsmenge
  • in annähernd gleicher Höhe
anfallen, heißen fixe Kosten oder Kosten der Betriebsbereitschaft.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Forderungen a.LL)

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (= Forderungen a. LL) basieren auf Verträgen. Sie beinhalten das Recht des Gläubigers, der eine Lieferung oder Leistung erbracht hat, die Gegenleistung zu beanspruchen und sie ggf. außergerichtlich oder gerichtlich gegen den Schuldner durchzusetzen. In der Regel besteht die vom Schuldner zu erbringende Gegenleistung in der Überbringung oder Überweisung eines Geldbetrages.

Fremdbauteile

In der Produktion eingesetzte Fertigteile, die als Ganzes ohne weitere Bearbeitung in das Endprodukt eingehen. Fremdbauteile werden von Zulieferern bereitgestellt.

Fremdkapital

Zur Errichtung eines Unternehmens und zur Aufrechterhaltung der Produktion benötigt der Unternehmer betriebliches Vermögen (= Anlagevermögen und Umlaufvermögen), das er in aller Regel nicht über eigenes Geld und eigene Sachwerte finanzieren kann. Er wird deshalb gegen entsprechende Sicherheiten mittel- und langfristige Kredite bei Kreditinstituten aufnehmen. Er wird auch Lieferantenrechnungen erst nach Ablauf der gewährten Zahlungsfristen begleichen und somit einen kurzfristigen Lieferantenkredit in Anspruch nehmen.

Fremdkapital bezeichnet als Oberbegriff die kurz-, mittel- und langfristigen Kredite, die ein Unternehmer zur Finanzierung seines Betriebsvermögens einsetzt.